AGB
I. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen uns und Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Privatpersonen (nachfolgend: Besteller), auch wenn sie bei späteren Verträgen nicht noch einmal gesondert erwähnt werden.
Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Unkenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Geschäftsbedingungen den Auftrag ausführen. Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
II. Vertragsschluss, Schriftform, Tauglichkeit
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung einer Bestellung oder konkludent durch Ausführung der bestellten Lieferung zustande.
2. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von 2 (i. W.: zwei) Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden. Der Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auslieferbestätigung oder per E-Mail kurz vor Versendung der Ware zustande. Wird bei Bestellung keine E-Mail-Adresse angegeben, so kommt der Kaufvertrag durch Versendung der Ware zustande.
3. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen dem Besteller und uns ist der schriftlich geschlossene Vertrag einschließlich dieser AGB. Ergänzungen und Änderungen des geschlossenen Vertrages sowie dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel. Der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insb. per E-Mail nicht.
4. Es ist ausschließlich Angelegenheit des Bestellers, die Tauglichkeit unserer Produkte und Leistungen für seine Zwecke zu prüfen. Eine Haftung für die Tauglichkeit unserer Produkte und Leistungen für die Zwecke des Kunden setzt voraus, dass wir die Tauglichkeit schriftlich bestätigt oder garantiert haben.
5. Die Bezugnahme auf Zertifizierungen (z.B. ZKA), DIN- oder CE-Normen beinhaltet lediglich eine Warenbeschreibung. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Sinn von § 443 BGB muss ausdrücklich vereinbart werden oder als solche bezeichnet sein.
6. Die für die Geschäftsabwicklung nötigen Daten werden unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert. Eine darüberhinausgehende Speicherung des Bestelltextes findet nicht statt und kann nach Abschluss des Verkaufs nicht mehr gesondert bei uns abgerufen werden. Sie können Ihre Vertragsdaten aber unmittelbar nach Ende der Aktion ausdrucken. Gibt der Besteller bei der Bestellung eine E-Mail-Adresse an, so bestätigen wir ihm den Zugang seiner Bestellung unverzüglich auf elektronischem Wege; diese Bestätigung führt jedoch noch nicht zum Abschluss eines Kaufvertrages.
7. Zusicherungen, Nebenabreden oder Mehrlieferungen, die in unserer Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich aufgeführt sind, bedürfen ebenso wie Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Zusicherungen zu machen oder mündliche Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
III. Lieferung
1. Lieferungen erfolgen ab BsbWEB unter Anwendung des verlängertem Eigentumsvorbehalts.
Ist der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d.h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so geht die Gefahr durch Absendung der Ware durch uns auf den Käufer über.
Dies gilt nicht für Besteller, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, d.h. für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann; insoweit verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen zum Gefahrübergang.
2. Die Lieferfrist beginnt, soweit nicht anders vereinbart, mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen aus dieser und anderen Bestellungen und sonstigen Verpflichtungen des Bestellers.
3. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand unseren Firmensitz verlassen hat.
4. Die Lieferfrist verlängert sich bei von uns nicht zu vertretenden Behinderungen des Geschäftsbetriebes und/oder des Geschäftsbetriebes unserer Lieferanten, insbesondere durch Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Anordnungen sowie allen übrigen Fälle höherer Gewalt. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Das Gleiche gilt bei Betriebsstörungen, Mangel an Rohstoffen oder Betriebsmitteln, Mangel an Transportmöglichkeiten sowie bei nicht rechtzeitiger, nicht ordnungsgemäßer oder nicht ausreichender Belieferung durch unsere Lieferanten, wenn diese Umstände nicht von uns zu vertreten sind und soweit sie nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und voraussichtliches Ende derartiger Hindernisse dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für Fixgeschäfte.
5. Erklärt der Besteller nicht bereits mit der Fristsetzung, ob er weiter auf Erfüllung besteht oder von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchte, sind wir solange von unserer Leistungspflicht befreit, bis eine solche Erklärung bei uns eingeht. Hat sich der Besteller innerhalb einer weiteren Frist von zwei Wochen nicht erklärt, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern wir den Kunden hiervon schriftlich in Kenntnis gesetzt haben. Das Recht des Bestellers, Schadensersatz zu verlangen, bleibt hiervon unberührt und richtet sich im Übrigen nach den Voraussetzungen in Ziffer XI.
6. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit die für den Besteller zumutbar ist und sich für ihn hieraus keine Gebrauchsnachteile ergeben. Soweit Teillieferungen von uns veranlasst werden, erhält der Besteller den Rest der Lieferung versandkostenfrei nachgeliefert. Soweit Teillieferungen vom Besteller veranlasst werden, hat der Besteller die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Lieferungen per Paket liefert der Paketdienst direkt ins Haus oder gibt sie bei einem direkten Nachbarn ab und benachrichtigt den Besteller darüber.
7. Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
8. Konstruktions- oder Formänderungen bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand hierdurch nicht erheblich geändert wird, und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind. Änderungen in diesem Umfang stellen ebenfalls keinen Mangel dar.
9. In welche Länder wir liefern und durch welche Frachtunternehmen die Lieferungen in die jeweiligen Länder ausgeführt werden, erfährt der Besteller unter www.bsbWEBpp.de.
10. Auch die aktuellen Porto- und Verpackungspreise sind auf unserer Internetseite www.bsbWEBpp.de zu entnehmen.
11. Wir liefern grundsätzlich gegen Rechnung, Verrechnung über Kreditkarte bzw. PayPal, per Lastschrift (Einzug vom Bankkonto) oder gegen Vorkasse. Außerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz liefern wir nur gegen Zahlung durch Kreditkarte, PayPal oder Vorkasse. Wir behalten uns vor, eine Lieferung gegen Rechnung abzulehnen und auf Vorkasse zu bestehen. Bezahlung durch Scheckzusendung ist ausdrücklich nicht möglich.
IV. Abnahme und Gefahrenübergang
1. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2. Der Besteller hat den Liefergegenstand unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Annahme auf vorhandene Fehler oder Falschlieferungen zu überprüfen. Erkennbare Mängel hat er uns unverzüglich anzuzeigen. Auf die Folgen des § 377 Abs. 2 HGB wird hingewiesen.
3. Kommt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Die gesetzlichen Vorschriften über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
V. Lieferzeit
Die voraussichtlichen Lieferzeiten erfährt der Besteller unter www.bsbWEBpp.de. Für den Fall, dass die Auslieferung länger als die angegebene Lieferzeit beträgt, wird der Besteller von uns per E-Mail benachrichtigt.
VI. Zahlung, Verzug, Aufrechnung, Eigentumsvorbehalt
1. Die Preise verstehen sich zzgl. der bei Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Unsere Zahlungsfrist finden Sie auf unserer Rechnung.
3. Der Besteller gerät nach § 286 BGB automatisch in Verzug, sofern wir 30 Tagen nach Erhalt der Ware nicht über den Rechnungsbetrag verfügen können.
4. Bei verspäteter Zahlung oder Stundung sind wir vorbehaltlich der Geltendmachung eines größeren tatsächlichen Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchergeschäften, 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei Handelsgeschäften zu verlangen.
5. Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, so können wir die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen und die sofortige Vorauszahlung aller, auch der noch nicht fälligen, Forderungen einschließlich gestundeter Beträge oder entsprechende Sicherheitsleistungen verlangen.
Wir sind ferner berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder ausreichende Sicherheitsleistung auszuführen.
6. Kommt der Besteller unserem Verlangen auf Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht nach, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Unbeschadet eines weitergehenden Verzugsschadens sind wir berechtigt, für jede Mahnung pauschale Kosten zu verlangen.
Der Besteller ist verpflichtet, unbeschadet weitergehender Schadensersatzverpflichtungen diese Kosten zu bezahlen, es sei denn, er weist nach, dass uns ein Schaden nicht oder nur in wesentlich geringerem Umfang entstanden ist.
7. Wir behalten uns vor, Forderungen zur weiteren Bearbeitung an Erfüllungsgehilfen wie beispielsweise Creditreform zur Inkasso zu übermitteln. Hierdurch können erhebliche Mehrkosten für den Besteller entstehen, die dieser zu tragen hat.
8. Der Besteller kann mit eigenen Forderungen gegenüber unseren Forderungen nur aufrechnen, wenn die Forderungen des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur wegen eigener Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
9. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen. Ware, an der uns Eigentum zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder aber gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte an uns selbst zu verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist, abzüglich angemessener Verwertungskosten, auf die Verbindlichkeiten des Bestellers anzurechnen.
10. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
11. Bei einem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Besteller unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich fernmündlich und schriftlich vom Zugriff des Dritten benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, so haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
12. Der Besteller der Ware ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen werden vom Besteller bereits heute sicherheitshalber in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns abgetreten, unabhängig davon, ob der Besteller die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt, jedoch bleibt unsere Befugnis, die Forderung einzuziehen, hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so hat der Besteller uns auf unser Verlangen die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
13. Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Sollte unser Miteigentum an der veräußerten Ware durch Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen erlöschen, so erwerben wir das Miteigentum an der nunmehr einheitlichen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns unentgeltlich.
14. Wir sind verpflichtet, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als sie die zu sichernden offenen Forderungen um mehr als 10% übersteigen; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
VII. Preisänderungen
Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
VIII. Annullierungskosten
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, Vertragserfüllung zu verlangen oder einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, mindestens zu 10% des Netto-Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis.
IV. Transport- und Verkaufsverpackung, Entsorgung
1. Verpackungen werden Eigentum des Bestellers.
2. Der Besteller übernimmt die Verpflichtung, die Transportverpackung nach Lieferung in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten gemäß den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.
3. Der Besteller stellt uns von den Verpflichtungen nach § 4 der Verpackungsverordnung (Rücknahmepflicht für Transportverpackungen) und allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter, egal welcher Art, frei.
4. Unser Anspruch auf Übernahme/Freistellung gemäß den vorstehenden Regelungen verjährt nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Lieferung.
5. Der Besteller weist uns auf Verlangen nach, dass er organisatorische Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Transportverpackungen getroffen hat und wie diese im Einzelnen ausgestaltet sind. Hat er Entsorgungsverpflichtungen mit seinen Abnehmern oder anderen Dritten getroffen, so teilt er uns dies auf Verlangen mit.
6. Die vorstehenden Regelungen in Ziffer 2 bis Ziffer 5 gelten entsprechend für Verkaufsverpackungen. Dies gilt jedoch nicht, soweit der Besteller (im Sinn von § 3 Abs. 11 Verpackungsverordnung) die Liefergegenstände in der an ihn gelieferten Form nicht mehr weiter veräußert; in diesem Fall verbleibt es bei unserer Verpflichtung zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen sowie den weiteren Regelungen der Verpackungsverordnung.
X. Gewährleistung
1. Der Besteller hat etwaige Mängel uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen.
2. Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
3. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
4. Bei gelieferten Produkten gewährleisten wir, dass die Produkte die aus ihrer Produktbeschreibung ersichtlichen Hauptfunktionen erfüllen. Aufgrund der Vielzahl der in der Praxis auftretenden Installationskonstellationen sowie Bedienungsfehlern kann insoweit jedoch keine vollständige Mängelfreiheit gewährleistet werden.
5. Die Gewährleistungspflicht besteht nicht, falls
a) der Besteller das Produkt nicht gemäß dessen Bestimmung eingesetzt hat
oder
b) vom Besteller ohne unsere gesonderte schriftliche Zustimmung Veränderungen am Produkt vorgenommen werden.
6. Das Recht des Bestellers auf Schadensersatz richtet sich nach den Voraussetzungen in Ziffer XI und Ziffer XII; § 444 BGB bleibt unberührt.
7.Ein Rücktrittsrecht und ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung von nicht leistungsbezogenen Pflichten gemäß § 241 Abs. 2 BGB steht dem Besteller über die gesetzlichen Vorschriften hinaus nur dann zu, wenn er uns zuvor schriftlich abgemahnt hat und die Pflichtverletzung dennoch von uns nicht beseitigt wurde.
XI. Haftung auf Schadensersatz, Urheberrechte
1. Ansprüche des Bestellers auf Aufwendungs- oder Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind beschränkt auf Schäden, die von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen oder Auftragnehmer
a) vorsätzlich,
b) grob fahrlässig
Wesentliche Vertragspflichten in diesem Sinn sind solche Pflichten unsererseits, die die Rechte des Bestellers, die dieser nach dem Inhalt und Zweck des mit uns geschlossenen Vertrages hat, erfüllen sollen sowie solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des mit uns geschlossenen Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertraut hat.
2. Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung als bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typische Schäden vorhersehbar waren, es sei denn, wir haften wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten.
3. Die Haftungsbeschränkungen in Ziffer 1 und Ziffer 2 gelten nicht, wenn ein Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt, im Fall der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Fall einer anderen weitergehenden zwingenden gesetzlichen Haftung.
4. Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 (i. W.: zwei) Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Haftungsausschluss
1. Die Benutzung von BsbWEB Produkten erfolgt auf eigene Gefahr.
Mit dem Installieren oder Benutzen der Produkte erklären Sie sich damit einverstanden, dass BsbWEB unter keinen Umständen für Schäden haftbar gemacht werden kann, die direkt oder indirekt durch die Installation, den Einsatz der Produkte oder der Produktdokumentation aufgetreten sind.
Uneingeschränkt ausgeschlossen ist vor allem die Haftung für Personenschäden, Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Schäden an Kfz und Kleidung.
Ausschließlich der Benutzer haftet für Folgen der Benutzung dieser Produkte.
Urheberrechte
1. Die bei Auslieferung an den Nutzer zur Verfügung gestellten Inhalte von BsbWEB Produkten/Webseiten unterliegen dem Urheberrecht.
Für die Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material im Rahmen der Nutzung der Software stellt der Nutzer die BsbWEB von jeglicher Haftung frei.
Der Nutzer hat Sorge zu tragen, keine derartigen Inhalte zu kopieren oder zu verbreiten, dessen Urheber er nicht ist bzw. dessen Nutzungsrechte er nicht selbst hat.
2. BsbWEB Teile und/oder Teile dritter sind ggbf. Patent. und/oder als Gebrauchsmuster geschützt. Jegliche Kopie, Vervielfältigung und diese im Umlauf zu bringen ist untersagt.
XII. Gesamthaftung
1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.
4. Die zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
5. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens bleiben unberührt.
6. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 5 und § 6 vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche nach § 823 BGB.
7. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
XIII. Widerrufsbelehrung
Veranstaltungen.
Für Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung (z.B. Verkauf von Tickets für Veranstaltungen) findet das Fernabsatzgesetz keine Anwendung. Es besteht somit für bestellte Artikel aus diesem Bereich kein Widerrufsrecht.
Für im Auftrag verkaufte Tickets gelten die jeweiligen AGB des Veranstalters.
Kann der Kunde aus wichtigem Grund (Krankheit, Todesfall) an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so kann er einen Ersatz benennen.
Der Ersatz hat die an die Teilnahme geknüpften Anforderungen zu erfüllen und muss bereit sein, in den Vertrag unter bestehenden Bedingungen einzutreten.
Der Ersatz-Teilnehmer ist dem Veranstalter im Vorfeld rechtzeitig schriftlich mitzuteilen.
Dem Veranstalter steht es frei, das Angebot über einen Ersatz-Teilnehmer schriftlich zu bestätigen.
Wird der Ersatz-Teilnehmer von BSBWEB abgelehnt, so gilt dies gemäß Punkt XIII. als Rücktritt.
Wird ein Ticket nicht genutzt z. B. durch zu spätes Erscheinen oder Nichterscheinen bei der Veranstaltung, so verfällt es ersatzlos.
Bei Abbruch der Veranstaltung durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Erstattung der ihm in Rechnung gestellten Leistungen.
Widerrufsrecht.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Ihren Namen, Ihren Firmennamen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer, E-Mail-Adresse mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Machen Sie von einer solchen Möglichkeit Gebrauch, werden wir Ihnen z. B. per Email eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tage ab den Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung oder Lieferung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
XIV. Veranstaltungen
Reisen und Verkehrsvorschriften.
Der Kunde ist für die Einhaltung der in den bereisten Ländern geltenden Vorschriften (Visa, Pass, Verkehr, etc.) selbst verantwortlich.
Kann der Kunde wegen Nichtbeachtung solcher Vorschriften die Reise nicht antreten oder muss er sie vorzeitig abbrechen, ist BSBWEB von jeglicher Haftung befreit und nicht verpflichtet, Zahlungen des Kunden zurückzuerstatten.
BSBWEB Bestimmungen für Veranstaltungen.
Die Bestimmungen von BSBWEB für Veranstaltungen sind zwingend einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen ist BSBWEB berechtigt den Vertrag für ungültig erklären und den Kunden von der Teilnahme auszuschließen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf finanzielle Rückerstattung.
Versicherung.
Wir empfehlen unseren Event-Teilnehmern eine Unfallversicherung abzuschließen.
Der Kunde hat seinen Vertrag auf Einschluss solcher Veranstaltungen zu prüfen.
Bild-, Film- und Videomaterial.
BSBWEB fertigt Fotos, Dias und Videos von den jeweiligen Veranstaltungen bzw. werden entsprechende Aufnahmen vom Veranstalter getätigt.
Sie stellen das urheberrechtliche Eigentum von BSBWEB bzw. dem Event-Veranstalter dar.
Der Kunde stimmt durch seine Teilnahme am Event zu, dass diese Aufnahmen für Werbezwecke verwendet werden dürfen, selbst wenn der Kunde darauf abgebildet ist.
Es entstehen keine Kosten für BSBWEB bzw. den Veranstalter gegenüber dem Kunden.
Beanstandungen. Mitwirkungspflicht.
Eventuelle Leistungsstörungen und Schäden sind dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde verpflichtet sich, diese so gering wie möglich zu halten.
BSBWEB bzw. die zuständigen Veranstalter bemühen sich um geeignete Lösungen.
XV. Gewerbliche Schutzrechte
1. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gewährleisten wir, dass die gelieferte Ware innerhalb Deutschlands frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (nachfolgend: Schutzrechte) ist.
2.a) BsbWEB Teile und/oder Teile dritter sind ggbf. Patent. und/oder als Gebrauchsmuster geschützt.
b) Wir haften nicht, wenn und soweit der Besteller die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn wir Ware im Auftrag und nach Plänen und Vorgaben des Bestellers fertigen und die Verletzung von Schutzrechten auf den Plänen und Vorgaben des Bestellers beruht, ferner dann, wenn der Besteller die Ware zweck- oder bestimmungswidrig anwendet, verändert oder zusammen mit von uns nicht gelieferten Produkten einsetzt, und dadurch die Schutzrechtsverletzung eintritt. Für diese Fälle hat uns der Besteller von allen Ansprüchen des Dritten im Innenverhältnis freizustellen.
3. Liegt ein Fall der Schutzrechtsverletzung bei Produkten von BsbWEB vor, für den wir haften, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder
a) auf eigene Kosten ein Nutzungsrecht zu erwerben, so dass die Ware weiter vertrieben werden kann oder
b) die Ware so zu ändern, dass sie die Schutzrechte nicht mehr verletzt.
Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, so stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- und Minderungsrechte zu.
4. Der Besteller hat uns über die von einem Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich zu informieren. Er hat uns die Entscheidung über alle Abwehrmaßnahmen und Verhandlungen zu überlassen und uns nach Kräften bei der Abwehr der Ansprüche zu unterstützen. Er darf die Verletzung nicht anerkennen, ohne dies vorab mit uns abgestimmt zu haben. Stellt er aus Schadensminderungs- oder sonstigen Gründen den Verkauf der Ware ein, so hat er den Dritten darauf hinzuweisen, dass damit kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
XVI. Verjährung
1. Mängelansprüche und Ansprüche des Bestellers nach Ziffer XII. verjähren innerhalb von zwölf Monaten seit Gefahrübergang.
2. Schadensersatzansprüche, soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem Mangel stehen, verjähren innerhalb eines Jahres seit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangte bzw. ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
3. Die Regelungen in vorstehenden Ziffer1 und Ziffer 2 gelten nicht, soweit die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruhen, ein Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegt, im Fall der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Fall einer anderen weiter gehenderen zwingenden gesetzlichen Haftung.; im übrigen bleibt § 444 BGB unberührt.
XVII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
1. Ist der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d.h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so ist Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen D-München.
Dies gilt nicht für Besteller, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, d.h. für natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann; insoweit verbleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen zum Erfüllungsort.
2. Ist der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d.h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, so ist Gerichtsstand für alle wechselseitigen Ansprüche D-München, wir sind jedoch berechtigt, den Besteller, der Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Ist der Besteller Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, d. h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, so verbleibt es hinsichtlich des Gerichtsstandes bei den gesetzlichen Regelungen.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
XVIII. Sonstiges
1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt eine der unwirksamen Bestimmung dem Sinn und Zweck und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nahekommende Bestimmung als vereinbart. Das gleiche gilt im Fall einer Vertragslücke.
Stand 01/2016